Petition einreichen
Bitte informieren Sie sich vor der Einreichung Ihrer Petition über die Zuständigkeit des Bayerischen Landtags und die Petitionsarten.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Damit sich der Bayerische Landtag ein umfassendes Bild von Ihrem Anliegen machen kann, ist es hilfreich, wenn Sie Ihrer Online-Petition oder Ihrer Papier-Petition die wesentlichen Unterlagen in Kopie beifügen. Bitte verwenden Sie nur ein Verfahren. Ihre Petition kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen eingereicht sind.
Online-Petition
Reichen Sie Ihre Petition direkt und unkompliziert in sechs Schritten online ein und vermeiden Sie dadurch Postlaufzeiten. Nach Eingang Ihrer Online-Petition erhalten Sie eine E-Mail. Bitte führen Sie hier zur Bestätigung den darin enthaltenen Link aus.
Papier-Petition

Sie können Ihre Petition auch schriftlich per Post oder per Fax einreichen. Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie die Petition unterschreiben und Ihren vollständigen Namen und Adresse angeben. Anonyme oder nicht unterschriebene Petitionen können nicht bearbeitet werden bzw. führen zu Verzögerung in der weiteren Bearbeitung. Den Erhalt Ihre Petition bestätigen wir Ihnen per E-Mail bzw. per Schreiben.
Bei Sammelpetitionen, also einer Unterschriftensammlung zu einem bestimmten Anliegen, genügen Adresse und Unterschrift einer Bezugsperson, die die Interessen der jeweiligen Gruppe vertritt. Andernfalls erhält der Erstunterzeichner die Schreiben der Landtagsverwaltung.
Für Rückfragen zum Petitionsverfahren steht Ihnen die Landtagsverwaltung gerne zur Verfügung.
An wen können Sie sich noch wenden?
Petition einreichen
Ansprechpartner der Landtagsverwaltung
Zentralstelle für Petitionen
Leiter des Referats P II
Ausschüsse und Kommissionen
petitionen(at)bayern.landtag.de
Telefon +49 89 4126-2227
Fax +49 89 4126-1768
Briefanschrift
Bayerischer Landtag
Zentralstelle für Petitionen
Maximilianeum
81627 München